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BFSG & WCAG

Barrierefreie Websites

Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele Websites gesetzliche Pflicht — und für alle anderen ein Wettbewerbsvorteil.

Wir prüfen, verbessern und bauen Websites nach WCAG 2.1 AA und EN 301 549 — den Standards hinter dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und dem European Accessibility Act. Pragmatisch, dokumentiert und ohne dass Ihre Website hässlich wird.

Barrierefreie Websites

Warum Barrierefreiheit — und warum jetzt?

Das BFSG, die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act, gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet viele B2C-Unternehmen — insbesondere Onlineshops und Verbraucher-Dienstleistungen — ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

Gesetzliche Pflicht

Das BFSG betrifft viele B2C-Websites und -Shops. Marktüberwachungsbehörden können Nachbesserung verlangen, Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen — Abwarten ist die teure Variante.

Eine größere Zielgruppe

Millionen Menschen in Deutschland leben mit Seh-, Motorik- oder kognitiven Einschränkungen — und von barrierefreien Seiten profitieren alle, von älteren Nutzern bis zum Handy in praller Sonne.

Besseres SEO und bessere Usability

Semantische Struktur, Alt-Texte, klare Kontraste und Tastaturbedienbarkeit überschneiden sich stark mit dem, was Suchmaschinen und alle Nutzer belohnen.

Vertrauen und Marke

Eine barrierefreie Website signalisiert Professionalität und Inklusion — zunehmend auch ein Kriterium in B2B-Einkauf und öffentlichen Ausschreibungen.

Was Sie bekommen

Accessibility-Audit

Eine strukturierte Prüfung nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549 — automatisierte Checks plus manuelle Tests, Befunde nach Schwere priorisiert.

Nachbesserung bestehender Websites

Kontraste, Tastaturnavigation, Fokus-Zustände, Alt-Texte, Formular-Labels, ARIA — behoben in Ihrem bestehenden System, ohne Komplett-Neubau.

Barrierefreie Neuentwicklung

Neue Websites, die vom ersten Wireframe an barrierefrei konzipiert und gebaut werden — günstiger als Nachrüsten, besser als jeder Patch.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung, die Ihre Website nach BFSG braucht, erstellt aus echten Testergebnissen — kein Copy-Paste-Template.

Redaktions-Guidelines & Schulung

Ihr Team lernt, Inhalte barrierefrei zu halten: Überschriften, Alt-Texte, Linktexte, Dokumente — damit die Konformität auch die nächste Änderung überlebt.

Laufende Prüfung

Optionale regelmäßige Nachtests, damit neue Features und Inhalte nicht still und leise neue Barrieren einbauen.

So arbeiten wir

01

Audit

Automatisierte und manuelle Prüfung Ihrer wichtigsten Seiten und Abläufe — inklusive Screenreader- und Nur-Tastatur-Tests.

02

Priorisierung

Befunde sortiert nach Schwere und Aufwand: Blocker für assistive Technologien zuerst, Kosmetik später.

03

Umsetzung

Korrekturen in Design, Code und Inhalten — eng abgestimmt, damit Marke und Conversion nicht leiden.

04

Verifikation

Nachtests mit denselben Methoden, inklusive assistiver Technologien — behoben heißt verifiziert, nicht vermutet.

05

Dokumentation & Monitoring

Erklärung zur Barrierefreiheit, Testdokumentation und auf Wunsch regelmäßige Re-Checks, während sich Ihre Website weiterentwickelt.

Was kostet Barrierefreiheit?

Individuelles Angebot

Der Preis hängt von der Website-Größe, der Zahl der Templates und interaktiven Komponenten ab — und davon, ob wir eine bestehende Website nachbessern oder von Anfang an barrierefrei bauen. Nach der Audit-Abstimmung erhalten Sie ein Festpreisangebot — unverbindlich.

Angebot anfragen

Häufige Fragen

Das BFSG erfasst vor allem B2C-Angebote: Onlineshops und elektronisch erbrachte Dienstleistungen für Verbraucher. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Wir geben Ihnen eine praxisnahe Einschätzung für Ihren Fall — für eine verbindliche rechtliche Bewertung empfehlen wir Ihren Anwalt.

Kostenloses Erstgespräch

Finden Sie heraus, wo Ihre Website steht

Schicken Sie uns Ihre URL — Sie erhalten eine erste Barrierefreiheits-Einschätzung und eine klare Empfehlung zu Ihren BFSG-Pflichten. Unverbindlich und ohne Panikmache.

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